Cabinet Silke Remigy                 Avocat à la Cour - Rechtsanwältin
 

Honorar

Honorarvereinbarungen 

In Frankreich sind Rechtsanwaltshonorare nicht festgesetzt, sondern frei verhandelbar.  

Bei den Honorarvereinbarungen kann sowohl ein Stundenhonorar als auch ein Pauschalhonorar vorausgehend vereinbart werden. 

Bei Verfahren, die der französischen Gerichtsbarkeit unterliegen, können zwischen meinem Kunden und mir zusätzliche Erfolgshonorare vereinbart werden. 

Erfolgshonorar in französischen Verfahren: Erfolgshonorare sind ergänzende Honorare und entsprechen einem Prozentsatz des im Urteil erstrittenen Betrages. Abhängig vom Streitwert wird die Höhe des Prozentsatzes vereinbart. 

Pauschalhonorar: (Ehescheidungen in beiderseitigem Einvernehmen, Erwirkung von Einstweiligen Verfügungen, Erstellung von Verträgen bis hin zur Unterschriftsreife und Unterzeichnung etc.). Hier besteht die Möglichkeit, für die von mir zu erbringende Leistung einen Pauschalbetrag festzusetzen. 

Stundenhonorar:2   Mein Stundensatz ist variabel und richtet sich von Fall zu Fall nach der Komplexität der Angelegenheit in der Regel zwischen 250 und 320 €. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage eines Stundenhonorars, dessen Berechnung  z.B. von den von mir geleisteten Arbeitsstunden, der Anzahl der Gerichtsverhandlungen sowie evtl. anfallenden Reisekosten, Telefon-, Porto- und Kopierkosten abhängt. Zahlungen an Dritte wie z.B. Gerichte, Gerichtsvollzieher sowie Kosten für notwendig werdende Übersetzungen in die deutsche bzw. französische Sprache etc. werden Ihnen gesondert berechnet. Ich stelle Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag aus.  

Lt. französischer Zivilprozessordnung, Artikel 700, besteht bei Antrag einer Partei an das französische Gericht die Möglichkeit, dass die Gegenpartei verurteilt wird, als Ausgleich einen pauschalen Schadensersatzbetrag für Kosten und Honorare, die durch den Prozess entstanden sind, zu zahlen. Hierbei ist die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzbetrages Ermessensache des Gerichtes.  Die vom Gericht festgelegte Summe ist nicht unbedingt mit den tatsächlich entstandenen Kosten identisch. 

Gemäß den französischen Rechtsanwaltsstandesregeln muss ich Sie, sofern Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten beauftragen, um einen angemessenen Vorschuss bitten, dessen Höhe sich an dem Streitwert und auch hier an der Komplexität der Rechtssache orientiert. Die Endabrechnung ist nach Aufforderung binnen vierzehn Tagen zu an mich zu zahlen.